Scope 3 Spezial – „Doppelbilanzierung“

 

CO2-Footprint - Ein Leitfaden für KMU

Hintergrund

Die Bilanzierung von Treibhausgasen nimmt eine zentrale Rolle in der Ausgestaltung von Klimaschutzstrategien ein. Der CO2-Footprinte gibt Aufschluss über die Emissionsquellen sowie die jeweiligen Mengen an Emissionen die freigesetzt werden und offenbart damit potenzielle Ansätze zur Emissionsminderung.

 

Dadurch wird er zum grundlegenden Werkzeug, um sowohl Ziele als auch Verbesserungsmaßnahmen festzulegen. Eine regelmäßige Bilanzierung, idealerweise jährlich vorgenommen, zeichnet den Verlauf von Emissionsveränderungen nach und funktioniert somit als Kontrollinstrument für die Effektivität der Klimaschutzanstrengungen.

 

Für die Genauigkeit solcher Bilanzen ist es ausschlaggebend, dass die Emissionen klar den jeweiligen Verantwortungsbereichen eines Unternehmens zugeordnet werden, ohne Überschneidungen. Während direkte Emissionen (Scope 1) und Emissionen aus Energieerzeugung und -verbrauch (Scope 2) eindeutig dem verursachenden Unternehmen zugeschrieben werden, gestaltet sich die Zurechnung im Scope 3 komplizierter.

 

Dieser Bereich umfasst definitionsgemäß die Emissionen, die indirekt durch die Tätigkeiten anderer Unternehmen entstehen und die den Bereichen Scope 1 und 2 dieser Unternehmen zuzurechnen sind. Daher erfolgt eine separate Erfassung der Emissionen im Scope 3, um eine Überlappung und mögliche Doppelzählungen zu verhindern.

Verwirrend, nicht wahr? Ein Beispiel hilft, dies zu verdeutlichen.

In Scope 3 wird die vorgelagerte und die nachgelagerte Wertschöpfungskette betrachtet. In beiden Betrachtungsrichtungen gibt es den Punkt „Transport und Verteilung“.

Im Bereich „vorgelagerte Wertschöpfungskette“ ist dabei als Beispiel der Transport von Rohstoffen, hin zum jeweiligen Unternehmen gemeint.

Dabei werden NICHT die eigenen Geschäftsfahrzeuge in den Bericht eingeschlossen. Diese gehören strukturell in Scope 1.

 

Bildlich gesprochen:
Alle Fahrzeuge wofür ein Unternehmen einen Schlüssel hat, diese selbst gefahren werden und das Fahrzeug auch noch dem Unternehmen gehört, gehört zu Scope 1“.

 

Sondern dieser Bereich bezieht sich z.B. auf unternehmensfremde Logistikdienstleister. Beispiel: Wenn eine Spedition eine Fuhre Rohstoffe vom Erzeuger zum Unternehmen transportiert.

Ähnlich verhält es sich im Bereich „nachgelagerte Wertschöpfungskette“.

 

Der „Werksverkehr“, als der Transport von Gütern in betriebseigenen Fahrzeugen, gehört hier nicht dazu.

Genau so wie im Bereich „vorgelagerte Wertschöpfungskette“ ist hier der Transport von Gütern durch externe Logistikdienstleister gemeint.

Allerdings weißt hier die Richtung der Transporte von Gütern, die das Unternehmen erzeugt hat, zum Kunden.

 

In beiden Fällen des Transportes in der vor-, als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette, entsteht die Situation, dass der externe Logistikdienstleister über seine eigenen Fahrten in seinem eigenen Scope 1 berichtet. Während wir mit unserem Unternehmen über die Fahrten des externen Logistikdienstleisters in Scope 3 berichten können.

 

Wie betrifft das die kleinen KMUs?

Bei einem einfachen CO2-Footprint eins kleineren Unternehmens wird normalerweise nicht über diese „Problembereiche“ berichtet. Bei kleineren Unternehmen beschränkt sich der Berichtsumfang meistens auf die schon im Teil 4 dargestellten Bereiche des Scope 3.

Warum sollte man vor diesem komplexen Hintergrund denn nun DOCH über den optionalen Scope 3 berichten?

Wie schon erwähnt dient der Scope 3 zur besseren Transparenzbetrachtung eines Unternehmens.

Zur besseren Verdeutlichung ein Beispiel:
Wenn z.B. ein deutschlandweit agierendes Unternehmen, nehmen wir mal ein Unternehmen aus dem Bereich Eventmanagement, in der „Verwaltung“ an einem einzigen Standort lediglich 15 Mitarbeitende beschäftigt, ist der Berufsverkehr/Pendelverkehr der Mitarbeitenden dort recht überschaubar.

Wenn die beschriebene Eventagentur jedoch 500 auf ganz Deutschland verteilte geringfügig Beschäftigte hat, die dann zu den jeweiligen Einsatzorten fahren müssen, dann sieht das mit dem Berufsverkehr der Mitarbeitenden schon ganz anders aus. Trotz einer geringen Lohnsumme entstehen dort große Mengen an Fahrtkilometer.

 

Da jedoch das Hauptgeschäft solch einer Eventagentur nun mal die Servicedienstleistungen vor Ort darstellt, ist es aus Transparenzgründen für solch ein Unternehmen unerlässlich, auch umfassend über den Bereich des „Berufsverkehr der Mitarbeitenden“ zu berichten.

 

Soviel zum Thema Doppelbilanzierung. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie gerne ein Gespräch mit mir vereinbaren, in dem wir das für Sie relevante genauer beleuchten können.