Was regelt das Lieferkettengesetz?

In einigen europäischen Ländern gibt es bereits Gesetze bzgl. der Verantwortung der Unternehmen für Ihre Lieferkette. Weltweiter Vorreiter in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz bei Auslandsgeschäften ist Frankreich. Bei einer Verletzung der Sorgfaltspflichten kann das gemäß dem französischen Lieferkettengesetz im Schadensfall zur Haftung französischer Unternehmen gegenüber Betroffenen führen. Bleibt die frage; Was regelt das Lieferkettengesetz?

EU-Lieferkettengesetz Lieferkettengesetz Bundesrepublik

 

Allgemein gesehen soll ein Lieferkettengesetz Unternehmen für die Auswirkungen Ihrer Produkte verpflichten oder auch in Haftung nehmen. Dies gilt nicht nur für die Produkte selbst die ein Unternehmen in seiner eigenen Produktion herstellt, sondern auch für Rohstoffe, Halbfertigprodukte oder sogar Fertigprodukte.

Beispielsweise sollen die Unternehmen Transparenz darüber herstellen, ob ein Produkt z.B. unter ungesetzlichen Arbeitsbedingungen hergestellt wurde, dessen Produktion Umweltschäden hervorruft oder ob in irgendeiner Art und Weise die Umwelt schädigt. Das gilt jedoch nicht nur für die Produktion, sondern auch für den Transport innerhalb der gesamten Lieferkette.

 

Das deutsche Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz

 

Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Koalitionsvertrag 2018 verpflichtet, eine gesetzliche Regelung bzgl. der unternehmerischen Sorgfaltspflicht zu erlassen, wenn nicht die Mehrheit deutscher Großunternehmen bis zum Jahr 2020 entsprechende Prozesse freiwillig realisiert.

In einem von der Bundesregierung im Jahr 2020 durchgeführten Monitoring, wurde schlussendlich überprüft inwieweit Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern dieser Sorgfaltspflicht nachgekommen waren. Gemäß dem Abschlussbericht des Monitorings im Oktober 2020 erfüllten dabei 13-17 % der untersuchten Unternehmen freiwillig den Anforderungen des „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP), den die Bundesregierung als Grundlage für das Monitoring herangezogen hat. Maximal 12% der untersuchten Unternehmen befanden sich demnach „auf einem guten Weg, die NAP-Anforderungen zu erfüllen.
Gemessen am Zielwert der Bundesregierung von mindestens 50% „NAP-Erfüllern“, wurde dieser definitiv verfehlt.

Auf Grund dieses Ergebnisses wurde gemäß der Richtlinie im Koalitionsvertrag das deutsche Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht und nach einigen Hürden am 03.03.2021 verabschiedet.

 

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Das deutsche Lieferkettengesetz

Für wen gilt das Gesetz?

Ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das betrifft rund 600 Unternehmen in Deutschland.

Ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das betrifft rund 2.900 Unternehmen in Deutschland.

Nach 2024 soll der Anwendungsbereich des Gesetzes überprüft werden.

Wozu werden die Unternehmen verpflichtet, was regelt das deutsche Lieferkettengesetz?

Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.

Die Anforderungen an die Unternehmen sind nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette abgestuft:

      • eigener Geschäftsbereich,
      • unmittelbarer Zulieferer,
      • mittelbarer Zulieferer.

Und nach:

      • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit,
      • dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher der Verletzung,
      • der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung.

Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen in der Lieferkette abgestuft.

Im eigenen Unternehmen und bei unmittelbaren Zulieferbetrieben:

      • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden.
      • Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen.
      • Risikomanagement (inklusive Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
      • Beschwerdemechanismus einrichten.
      • Transparent öffentlich Bericht erstatten.

Im Fall einer Verletzung muss es im eigenen Geschäftsbereich unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen. Zudem muss es weitere Präventionsmaßnahmen einleiten.

Wenn das Unternehmen die Verletzung beim unmittelbaren Zulieferer nicht in absehbarer Zeit beenden kann, muss es einen konkreten Plan zur Minimierung und Vermeidung erstellen.

Bei mittelbaren Zulieferern:

Hier gelten die Sorgfaltspflichten nur anlassbezogen.

Erlangt das Unternehmen Kenntnis von einem möglichen Verstoß bei einem mittelbaren Zulieferer, so hat es unverzüglich:

      • eine Risikoanalyse durchzuführen,
      • ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umsetzen,
      • angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher zu verankern.

Wie wird das Gesetz durchgesetzt?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährleistet die effektive Durchsetzung des Gesetzes.

      • Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder möglich.
      • Unternehmen können bei schwerwiegenden Verstößen bis zu drei Jahren von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden.
      • Gleichzeitig wird es substanzielle Unterstützungsangebote der Bundesregierung für Unternehmen geben.

Nichtregierungsorganisationen steht zwar kein eigenes Klagerecht zu, sie können aber betroffene Personen bei ihrer Klage vor einem deutschen Gericht unterstützen.

Quelle: bmz.de

 

Das deutsche Lieferkettengesetz – Pro und Contra

Contra

Die Kritiker des Lieferkettengesetzes befürchten negative Folgen für die Wirtschaft. Sie warnen vor nicht kontrollierbaren juristischen Konsequenzen. Vor allem kritisieren Sie, dass der Staat eine Kontrollpflicht auferlegt, der jedoch nicht einmal selbst nachkommen könne.

Besonders bei der Umsetzung sehen die Interessenvertrete der Arbeitgeberseite, als auch der Industrie sowie den Einzelhandelsverbänden Probleme.

Pro

Grundsätzlich herrscht in der Bevölkerung eine große Zustimmung für die Regelung durch ein Lieferkettengesetz. Auch Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Entwicklung und Menschenrechte sowie Kirchen und Gewerkschaften fordern von der Bundesregierung eine gesetzliche Richtlinie (Initiative Lieferkettengesetz). Hierbei werden von diesen Organisationen zudem Forderungen laut, die gesamte Wertschöpfungskette, als auch entsprechende Sanktionen zu inkludieren.

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Das fordert die „Initiative Lieferkettengesetz“

 

1.Die ganze Lieferkette muss drin sein.

Viele Menschenrechtsverstöße ereignen sich am Beginn der Lieferketten, z.B. Kinderarbeit auf Plantagen oder die Vertreibung von Menschen für Bergbauprojekte. Nicht ohne Grund sehen die UN-Leitprinzipien für Menschenrechte daher vor, dass Unternehmen pro-aktiv und systematisch Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette analysieren und dann Maßnahmen ergreifen, die sich an Ausmaß und Umfang der Menschenrechtsverstöße und ihren eigenen Einflussmöglichkeiten bemessen. Die Regeln des Lieferkettengesetzes muss sich klar an diesem internationalen Standard orientieren. Ein Rückschritt dahinter, wie er durch die abgestuften Pflichten im Referentenentwurf vorgesehen ist, ist inakzeptabel und birgt einen Anreiz zum Wegschauen bei drängenden Herausforderungen in der tieferen Lieferkette.

 

2.Haftung muss drin sein.

Wer im Ausland von Schäden durch Sorgfaltspflichtverletzungen betroffen ist, muss vor deutschen Gerichten auf Wiedergutmachung klagen können. Deswegen ist eine explizite zivilrechtliche Haftungsregel mit Anwendungsvorrang nötig. Sie gewährleistet bei Schadensfällen einen angemessenen Zugang zum Recht. Die Möglichkeit zur Vertretung der Betroffenen im Verfahren durch Organisationen und Gewerkschaften ist ein Fortschritt, aber sie löst viele Probleme nicht. Ein Haftungsrisiko stellt außerdem den wirksamsten Anreiz für Unternehmen dar, menschenrechtliche und Umweltrisiken in ihren Lieferketten durch angemessene Sorgfaltsmaßnahmen zu minimieren.

 

3.Umwelt muss drin sein.

Die Umwelt muss als unabhängiges Schutzgut in das Gesetz aufgenommen werden. Der Gesetzesentwurf grenzt umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ein auf zwei internationalen Abkommen und einige Umweltgüter in Verbindung mit Menschenrechten. So entstehen Schutzlücken – auch für Menschenrechte. Die eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht muss alle für Deutschland verbindlichen internationalen und europäischen Standards umfassen. Das Lieferkettengesetz darf die Schutzgüter Klima und Biodiversität nicht ausklammern. Es muss die Umweltgüter ganzheitlich und langfristig sichern.

 

4.Alle relevanten Unternehmen müssen drin sein.

Der Gesetzesentwurf will lediglich knapp 3.000 Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden erfassen. Große Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden haben in der Regel die Mittel, ihre Sorgfaltspflicht in den Lieferketten zu erfüllen. Sie dürfen nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in risikoreichen Sektoren haben Einfluss auf die Menschenrechte in Lieferketten. Auch sie sollten Sorgfaltspflichten im Rahmen ihrer Möglichkeiten erfüllen. Die aktuelle Beschränkung erschwert, dass kleinere und große Player in risikoreichen Branchen gemeinsam bestehende Herausforderungen angehen. Eine Beschränkung auf Unternehmen mit Sitz in Deutschland benachteiligt diese ungerechtfertigt. Das Gesetz sollte deshalb für alle in Deutschland geschäftstätigen Unternehmen gelten.

Quelle: Lieferkettengesetz.de

 

EU-Lieferkettengesetz

EU-Lieferkettengesetz

 

Nachdem am 03.03. im Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf für ein deutsches Lieferkettengesetz verabschiedet wurde, erfolgt kurz darauf in Brüssel eine Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz im Europa Parlament. Dabei war es spannend, wie weit die EU hier gehen möchte.

Der damalige Kommentar des EU-Justizkommissars Didier Reynders: „Wir wollen weit gehen, weit die Lieferkette herunter und weit, was die Zahl der betroffenen Unternehmen betrifft.“ Eine Schwelle von zunächst 3.000 Mitarbeitern 2023 oder 1.000 ein Jahr darauf, wie in Berlin geplant, sei zu wenig. Hier bleibt wiederum die Frage: Was regelt das Lieferkettengesetz der EU im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz?

Auch Kleinstbetriebe sind nach der Äußerung Reynders betroffen

„Die Größe der Unternehmen sagt nichts aus“, sagte der EU-Justizkommissar der Zeitung. Die Einfuhr von Textilien, die von Zwangsarbeitern gepflückte Baumwolle enthalten, könne ein Kleinstbetrieb organisieren. Die EU-Kommission werde deshalb in ihrem für Juni geplanten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz alle Unternehmen einbeziehen, egal welcher Größe.

Mit 504 JA-Stimmen, 79 NEIN-Stimmen und 112 Enthaltungen wurde schließlich im EU-Parlament die legislative Entschließung zum EU-Lieferkettengesetz verabschiedet. Bei der Entschließung handelt es sich nicht einfach nur um irgendeine Beschlussvorlage, sondern um einen konkreten Gesetzestext.

Einige Details aus dem Entschließungstext:

  • Die EU-Richtlinie soll auch für kleine und mittlere Unternehmen gelten.
  • Unternehmen, die keine Risikoerklärung veröffentlichen sollen trotzdem kontrolliert und bei Verstößen haftbar gemacht werden.
  • Selbst Unternehmen, die keine Risikoerklärungen veröffentlichen, sollten nicht von etwaigen Kontrollen oder Untersuchungen ausgenommen werden.
  • Die Unternehmen müssen zielführende, sinnvolle und sachkundige Gespräche mit den Stakeholdern führen.
  • Unternehmen die Eigentum des Staates sind oder von ihm kontrolliert werden, sollen nur noch Dienstleistungen von Unternehmen beziehen, die die Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
  • Die Sorgfaltspflicht soll in einem Prozess bestehen der von den Unternehmen eingerichtet wird, der die Auswirkungen identifiziert, überwacht, kommuniziert und bei Bedarf darauf reagiert.
  • Umweltschädliche/gesundheitliche Auswirkungen werden explizit erwähnt und sollen ebenfalls überwacht werden.
  • Die Berichterstattung ist ausdrücklich NICHT nur auf die Stufe 1 der Lieferkette beschränkt.

Quelle: EU-Entschließungstext

 

Lieferkettengesetz und KMUs

Für viele kleine und mittlere Unternehmensgrößen sind die Aktivitäten in Berlin und Brüssel noch nicht bewertbar. Sehr oft wird von den KMU auf die Größenordnung der Unternehmen verwiesen (Großunternehmen, Industrie, Konzerne,…), für die die Gesetze aus Deutschland und der EU gelten werden. Allerdings wird dabei übersehen, dass die KMUs (wenn auch indirekt) hier sehr wohl stark betroffen sind.

Indirektes Lieferkettengesetz

Wenn gleich auch die großen Unternehmen, für die die Liefergesetzte per Gesetzte geregelt, genau beschrieben und damit definiert sind, zukünftig einer direkten gesetzlichen Richtlinie folgen müssen, sind schlussendlich die kleinen und mittleren Unternehmen (Zulieferer) ebenso stark betroffen.

Bereits seit längerem werden von Großunternehmen strikte Vorgaben bzgl. der Lieferbedingungen und damit der Zulassung als Zulieferer erhoben.

 

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Vorgaben der Großunternehmen:

 

So stark wächst der Druck auf die Zulieferer (FAZ 29.01.2020)

… Geldgeber, die nachhaltig investieren wollen, richten ihr Augenmerk auf die gesamte Lieferkette. Das bedeutet für viele Zulieferer, dass sie an ihrer Klimabilanz arbeiten müssen – ansonsten könnte es teuer werden. …
… Wie hältst du’s mit der Nachhaltigkeit? Das ist die wichtige Frage, die derzeit alle Unternehmen gestellt bekommen. Geldgeber und große Investoren wie Blackrock üben immer stärkeren Druck auf Unternehmen aus, ESG-Kriterien ernst zu nehmen… [1]

 

Daimler-Chef Ola Källenius hat jüngst angekündigt, „knallharte Vergabekriterien“ für Zulieferer einzuführen, damit diese nachhaltiger produzieren (18.10.2020):

… dass nicht nur die Autobauer, sondern auch die Zulieferer nachhaltiger produzieren müssten.
In der Zukunft würde dies zu einem „knallharten Vergabekriterium“ werden. „Ich kann jedem empfehlen, der noch keinen Plan hat, einen Plan zu machen“, sagte Källenius. …
… bei Daimler durchaus auf dem Schirm habe, dass es vor allem mittleren und kleinen Zulieferern wirtschaftlich schlecht geht. Man wolle diese mit neuen Vergabekriterien nicht an den Rand der Existenz drängen – im Zweifel sei man sogar bereit, ihnen entgegenzukommen. Wichtig sei aber – und hier scheint Daimler Ernst zu machen – die Dekarbonisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette durchzusetzen. Es bringe nichts, dies nur bei den Autobauern zu berücksichtigen, wenn die gesamte Zulieferindustrie sich nicht daran hält, … [2]

 

BMW-Chef Zipse: Radikale Schritte für mehr Nachhaltigkeit (01.07.2020):

… Unter ganzheitlich gedachter Nachhaltigkeit versteht Oliver Zipse offenbar auch Themen, die auf den ersten Blick über den Verantwortungsbereich der BMW Group hinausgehen. Hierzu zählen bei einer vollständigen Betrachtung bereits die Umstände der Rohstoff-Gewinnung, aber auch die Umstände der Arbeit bei den Zulieferern und deren Lieferanten. … [3]

 

VW NACHHALTIGKEIT BEI ZULIEFERER WIRD WICHTIGER – DROHT STRAFEN AN (25. Mai 2019)

…„Es gibt einen Vorstandsbeschluss auf Konzernebene: Wir werden Nachhaltigkeit ab 1. Juli als verpflichtendes Vergabekriterium etablieren“, …
VW will Zulieferer unter die Lupe nehmen:
… „Jeglichen Verstoß gegen Menschenrechte und Sorgfaltspflichten wird VW nicht tolerieren. Die denkbaren Sanktionen reichen bis hin zu einem Ausschluss aus der Lieferkette.“ …
… „Wichtig ist hierbei die Entwicklung und Anwendung von standardisierten Verfahren, mit denen die CO2-Werte der Bauteile mit einer vergleichbar hohen Datenqualität ermittelt werden können.“ … [4]

 

Covestro – weltweit führender Hersteller von Hightech-Polymerwerkstoffen (aktuelle Website):

… Uns ist wichtig, dass nicht nur wir selbst nachhaltig handeln und produzieren, sondern auch unsere Zulieferer unseren Standards gerecht werden. Unser Ziel ist, dass all unsere strategischen Zulieferer bis 2025 unsere Nachhaltigkeitsanforderungen nachweislich erfüllen. Schließlich …
… Aus diesem Grund hat Covestro einen „Verhaltenskatalog für Zulieferer“ erstellt, in dem die grundlegenden Werte unseres Unternehmens aufgeführt sind. Covestro erwartet, dass alle Zulieferer diese Prinzipien befolgen und implementieren … [5]

 

Wenn Sie Fragen zum Thema „Was regelt das Lieferkettengesetz“ haben, können wir uns gerne persönlich zu diesem Thema austauschen. Weitere Informationen und bereits existierende Lösungen erhalten Sie unter den verlinkten Kontaktinformationen.

 

Quellen:

[1] FAZ

[2] Daimler

[3] BMW

[4] VW

[5] Covestro