Scope 3 – Detailbetrachtung

 

CO2-Footprint - Ein Leitfaden für KMU
Wie schon in den vorangegangenen Teilen dieses Leitfadens festgestellt, ist gemäß Greenhouse Gas Protocol über Scope 1 sowie Scope 2 verpflichtend zu berichten, wobei der Bericht über Scope 3 optional ist.

Trotz Optionalität stellt Scope 3 einen enorm wichtigen Part dar, wenn es um die Gesamtbetrachtung der Emissionen eines Unternehmens geht. Letztendlich entsteht die Transparenz eines Unternehmens nur durch den zusammenfassenden Bericht über alle 3 Scopes hinweg.

Genau solch eine Transparenz entscheidet dann schlussendlich über die Glaubwürdigkeit und Positionierung des berichtenden Unternehmens.

Hinweis (InfoBox)
In Scope 3 gibt es eine Unmenge an CO₂-Emittenten, über die man berichten könnte. Gerade hier ist eine vorgeschaltete Analyse wie in Teil 1 (Link unten) enorm wichtig. Damit verhindern Sie, dass Sie sich zum einen in Details verlieren und sich Ihr CO₂-Footprint nicht unnötig aufgebläht, als auch eine korrekte Zuordnung der Emissionsquellen sichergestellt wird (Beispiel: Geschäftsfahrten Scope 1 oder Scope 3 ?). Außerdem wir der CO₂-Footprint damit nachvollziehbarer und für den jeweiligen Interessenten insgesamt gesehen besser erfassbar.

Nachfolgend beispielhaft ein paar Bereiche, die von den meisten KMU bei einem CO₂-Footprint in Scope 3 betrachtet werden.

 

Scope 3

Sonstige indirekte Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Scope 3.1

Gekaufte Waren und Dienstleistungen
Dazu gehören Rohmaterialien, Hilfsstoffe, Verbrauchsgüter (Druckerpapier, Briefumschläge…)

 

Scope 3.5

Abfallaufkommen im Betrieb
Emissionen aus der Behandlung und Entsorgung von Abfällen, die in Ihrem Unternehmen direkt anfallen, sowie die damit verbundene Abfallbehandlung.

 

Scope 3.6

Geschäftsreisen
Geschäftsreisen der Mitarbeiter in Transportmitteln, die nicht dem Unternehmen gehören sowie Übernachtungen.

 

Scope 3.7

Berufsverkehr der Mitarbeiter
Pendeln der Mitarbeiter zur Arbeitsstätte in Fahrzeugen, die nicht dem Unternehmen gehören.

 

Immer daran denken: Sollten Sie ein spätere Prüfung Ihres CO₂-Footprints in Betracht ziehen wollen, so müssen Sie bei der Datenermittlung auf ausreichende Quellendokumentation achten.

Hinweis – Prüffähigkeit des CO₂-Footprints
Die CSRD schreibt eine Überprüfung der Nachhaltigkeitsberichte vor. Da die gemäß der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen dieser Vorschrift unterliegen, müssen diese Unternehmen auch ihre CO₂-Footprints, die sie im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsberichtes erstellen, überprüfen lassen.

In letzter Konsequenz werden dadurch auch an die CO₂-Footprints der Zulieferer höhere Anforderungen gestellt. Eine entsprechende Validierung ist hier für KMUs das Mittel der Wahl, um den Ansprüchen der berichtspflichtigen Unternehmen zu entsprechen.

Quellendokumentation im CO₂-Footprint

Bei der Überprüfung eines CO₂-Footprints wird darauf geachtet, dass die Berechnung an sich sowie die Basisdaten transparent sind.

Hier ist es nicht ausreichend nur entsprechende Summen aufzulisten, sondern es muss nachvollziehbar sein, wie diese Summen zustande kommen. Ein Mengenwert ist bei einer Überprüfung erst dann ausreichend dokumentiert, wenn für die Einzelposten Dokumente vorliegen, die die daraus berechneten Summen belegen.

Beispielsweise benötigt man einzelne Fahrscheine für Zugfahrten, aus denen die zurückgelegten Entfernungen abgeleitet werden können. Bei den Übernachtungen sind es die einzelnen Übernachtungsbelege und beim Berufsverkehr der Mitarbeiter ist es eine detaillierte Auflistung der ermittelten Fahrstrecken.

 

Der Scope 3 erscheint dadurch auf den ersten Blick sehr komplex und schwierig abzubilden, aber mit den richtigen Tools können auch Sie einen ansprechenden und transparenten Scope 3 für Ihr Unternehmen abbilden.

Dem an diesem Punkt immer wieder aufkommenden Thema der Doppelbilanzierung widmen wir uns in einem extra Beitrag (Teil 5).

 

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne für ein Gespräch bereit.